Verwendung des Logos der Deutschen Gesellschaft für Koloproktologie e.V.

Sie möchten das Logo der DGK für Ihre Veranstaltungsankünigung im Internet oder Flyer einbinden?
Hierfür gelten folgende Voraussetzungen.

Voraussetzungen zur Einbindung des DGK-Logos in Ihre Veranstaltungsankünigung

  1. Der verantwortliche Veranstalter muss Mitglied der DGK sein.
  2. Die Veranstaltung muss eine klare wissenschaftliche Zielsetzung haben.
  3. Die Finanzierung der Veranstaltung (Einnahmen, Kosten etc.) ist anzugeben.
  4. Der Antrag ist an den Präsidenten oder den Generalsekretär zu stellen.
  5. Das fertige Programm wird zur Beurteilung vorgelegt.
  6. Der DGK ist eine Einflussnahme auf das Programm einzuräumen.
  7. Neben dem Logo ist die Kooperation mit der Angabe "unter Schirmherrschaft von" oder "unterstützt von" zu kennzeichnen.

Die Beurteilung und Entscheidung trifft das Präsidium der DGK.