Sie möchten Mitglied der Deutschen Gesellschaft für Koloproktologie e.V. werden?
Hier können Sie sich das Antragsformular mit Einzugsermächtigung zur Stellung Ihres Aufnahmeantrages herunterladen.
Beitragsordnung (gültig ab 16.03.2018)
- Ordentliche Mitglieder zahlen einen jährlichen Mitgliedsbeitrag von 120,00 EUR (i.W. einhundertzwanzig Euro). Der Mitgliedsbeitrag beinhaltet die anteilige Teilnahmegebühr für den einmal jährlich stattfindenden Kongress; ausgeschlossen sind Seminargebühren.
- Mitglieder im Ruhestand sind von der Beitragspflicht befreit.
- Medizinische Gesellschaften und medizinische Verbände, die der Gesellschaft als assoziierte Mitglieder beitreten, zahlen einen jährlichen Unkostenbeitrag.
- Fördernden Mitgliedern ist es freigestellt, durch eine jährliche Spende die Zwecke des Vereines zu fördern.
- Ehrenmitglieder sind beitragsfrei.
- Für im Laufe des Kalenderjahres neu aufgenommene Mitglieder wird der Mitgliedsbeitrag monatsanteilig erhoben.
- Fälligkeit der Beiträge:
- Der erste Beitrag ist zusammen mit dem Aufnahmegesuch zu entrichten.
Die Mitgliedschaft tritt in Kraft nach Eingang des ersten Beitrages. - Für den Jahresbeitrag wird Einzugsvollmacht erteilt.
Mitgliedern, die kein SEPA-Lastschriftmandat erteilen, wird eine Bearbeitungsgebühr von 10,00 € pro Jahr berechnet. - Der Jahresbeitrag wird am Ende des ersten Quartales fällig.
- Der Vorstand kann in Sonderfällen andere Zahlungsabsprachen treffen.
- Der erste Beitrag ist zusammen mit dem Aufnahmegesuch zu entrichten.